Landesbeirat empfiehlt: Kosten sparen - Abschiebungshaft abschaffen

Der Landesbeirat für die Durchführung der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein hat sich heute mit den in der zurückliegenden Woche veröffentlichten Sparplänen der Landesregierung befasst. Der Beirat begrüßt grundsätzlich die als geplant erwähnte Auflösung der Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg. Er legt aber großen Wert darauf, dass sie nicht zu schlechteren Bedingungen für zukünftige Abschiebungshäftlinge führt.

Der Landesbeirat tritt dafür ein, die angespannte finanzielle Situation des Landes zum Anlass für eine grundlegende Überprüfung der gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen und der Abschiebungspraxis zu nehmen. Er weist erneut darauf hin, dass im Jahr 2009 rund 77 Prozent der Abschiebungshäftlinge in ein Land innerhalb Europas abgeschoben worden sind. Der vom Land Schleswig-Holstein dafür geleistete Aufwand könnte in Zukunft ohne Nachteile für die europäischen Staaten entfallen.

Ein Verzicht auf Inhaftierung von Menschen, die ein Aufenthaltsrecht in einem Staat des Schengen-Vertragsgebietes haben oder beantragt haben und eine entsprechend gewährte Reisefreiheit würde vielmehr der Schleuserkriminaltät innerhalb Europas weitgehend die Grundlage entziehen. Die bisher für die Inhaftierung dieser Personen aufgewandten Mittel könnten besser für die Menschen in Schleswig-Holstein ausgegeben oder zum Abbau der Schulden eingesetzt werden.

In den vergangenen Jahren wurden immer weniger Abschiebungshäftlinge auch tatsächlich in ihr Herkunftsland, aus dem sie zuvor geflohen waren, abgeschoben - 2009 nur noch 18,3 Prozent. Deshalb wirbt der Landesbeirat für eine großzügige und humanitäre Praxis. „Angesichts des nachhaltigen Rückganges der Bevölkerungszahlen in Schleswig-Holstein sollten wir froh sein über jeden Menschen, der hier friedlich und rechtschaffen leben möchte“, erklärte der Rendsburger Pastor Hans-Joachim Haeger als Vorsitzender des Beirats.

Sollten in Einzelfällen Abschiebungen ins Heimatland als unverzichtbar eingeschätzt werden, könnte bei entsprechender Vorbereitung der Abschiebung die Abschiebungshaft auf maximal drei Tage begrenzt werden. Der Betrieb einer Abschiebungshafteinrichtung wäre dafür nicht erforderlich. Die Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in normalen Justizvollzugsanstalten lehnt der Landesbeirat entschieden ab.

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