13 Polizisten im Einsatz: Irakische Mutter mit krankem Kind aus Kiel abgeschoben

Mit Empörung reagiert das Diakonische Werk Schleswig-Holstein auf die Abschiebung einer irakischen Mutter mit ihrem kranken Kind von Kiel nach Schweden. In Schweden droht ihnen jetzt die Abschiebung in den Irak, aus dem sie 2007 geflohen waren. Der achtjährigen, an Epilepsie erkrankten und mehrfach behinderten Tochter wird künftig die notwendige medizinische Versorgung fehlen. In den vergangenen Monaten war das Kind wiederholt als Notfall in die Universitätsklinik Kiel eingeliefert worden. Die Mutter erlitt auf der Fähre nach Schweden einen Schwächeanfall.

Am Abend des 13. Juli waren Mutter und Kind von der Polizei aus ihrer Asylunterkunft in Kiel abgeholt worden. Hierfür waren 13 Polizisten im Einsatz. Von der Abschiebung war zuvor niemand informiert worden, weder die Mitarbeitenden der Asylunterkunft noch das Sozialamt, der vertretende Rechtsanwalt oder die behandelnden Ärzte. Die Polizisten packten die persönlichen Sachen und informierten sich erst telefonisch von der Fähre über die Medikamente, die das Kind benötigt. Nach Informationen des Rechtsanwalts war die Abschiebung zwischen dem Justizministerium Schleswig-Holsteins und dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten abgestimmt.

„Die Umstände dieser Abschiebung verletzen in eklatanter Weise die Würde und die besondere Hilfsbedürftigkeit einer Mutter mit einem kranken Kind“, erklärte Pastorin Anke Schimmer vom Vorstand des Diakonischen Werks Schleswig-Holstein am Montag (19. Juli) in Rendsburg. „Das Verhalten der Ausländerbehörde ist in diesem Fall zweifelhaft, da die Abschiebung nach Schweden einen Tag vor Ablauf einer sechsmonatigen Frist erfolgte, nach der die Mutter einen Asylantrag in Deutschland hätte stellen können“, so Schimmer. Mutter und Kind waren Ende Dezember 2009 von Schweden nach Deutschland geflohen, nachdem dort ein Asylantrag abgelehnt worden war. In Puttgarden wurden beide von der Bundespolizei aufgegriffen und in eine Asylunterkunft nach Kiel gebracht.

Nach der in der EU gültigen „Dublin-II- Verordnung“ sollen Asylanträge nur noch im so genannten Erst-Asylland zugelassen sein, in diesem Fall in Schweden. „Schon wegen der besonderen Schwere dieses Falles hätte die Bundesregierung jedoch das Verfahren an sich ziehen und Mutter und Kind in Deutschland Asyl gewähren können“, erklärte Schimmer weiter. Anders als Schweden schiebt Deutschland zurzeit keine Flüchtlinge in den Irak ab.

Schimmer wies zudem auf eine grundsätzliche Schieflage der Asylpolitik innerhalb der EU hin: „Die unterschiedlichen Entscheidungen über Abschiebungen in den Ländern führt zu einer europäischen Binnenwanderung, die die Würde der geflüchteten Menschen missachtet, Ängste um Leib und Leben hervorruft und darüber hinaus zu vermeidbarem Aufwand und Kosten führt“.

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