Unterstützung für psychisch Kranke und suchtkranke Menschen in Schleswig-Holstein muss gesichert bleiben - Diakonisches Werk kritisiert Kommunalisierung der Finanzierung

Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein kritisiert die zwischen der Landesregierung und den Kommunen neu vereinbarte Förderung der ambulanten Suchtkrankenhilfe und der offenen Hilfen in der Sozialpsychiatrie. „Schon jetzt entscheidet der Wohnort darüber, ob ein Betroffener eine professionelle Hilfe bekommt oder nicht“, erklärte Anke Schimmer vom Vorstand des Diakonischen Werkes am Freitag in Rendsburg.

„Wir bedauern außerordentlich, dass die jetzt beschlossene Kommunalisierung der Mittelvergabe die fachliche Kompetenz der Beratungsstellen und ihrer Träger geradezu nach Gutsherrenart übergeht“, so Schimmer. Mit zwei so genannten Sozialverträgen hatte sich das Land in den vergangenen Jahren auf die Förderung sozialer Arbeit durch die Wohlfahrtsverbände festgelegt. Diese Mittel waren zum Jahresbeginn 2011 erheblich gekürzt worden, mit der Folge, dass zahlreiche Hilfen unter anderem für psychisch erkrankte oder suchtkranke Menschen in Schleswig-Holstein eingeschränkt werden mussten. „Dabei steigt die Zahl der psychisch belasteten Menschen, etwa durch das bourn-out-Syndrom, weiter an. Schnelle, niedrigschwellige Hilfe ist nötig, um den Menschen zu helfen und um unabsehbare Folgekosten zu vermeiden“, sagte Schimmer.

„Schon jetzt gibt es in Schleswig-Holstein nirgendwo ein angemessenes Angebot an niedrigschwelligen Hilfen in der Sozialpsychiatrie oder in der Suchthilfe. Selbst die besser ausgestatteten Regionen haben erhebliche Probleme, den Bedarf in der Bevölkerung auch nur annähernd abzudecken“, ergänzte Schimmer.

Mit den Mittelkürzungen zu Beginn des Jahres sei häufig mit nur kleinen Beträgen eine bewährte und notwendige Versorgungsstruktur gefährdet oder beseitigt worden. Die jetzt vereinbarte Kommunalisierung der Vergabe der Fördermittel verschlechtere die Situation weiter, so Schimmer. „Das Fachwissen der Träger darf bei der Umgestaltung der Finanzierung nicht übergangen werden.“

Schimmer: „Wir bedauern, dass der gesamte Prozess der Kommunalisierung ohne Beteiligung der Wohlfahrtspflege durchgeführt wurde, obwohl das Land immer wieder betont hatte, wie gut die Zusammenarbeit bei den Sozialverträgen funktioniert hat“.

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