Zurzeit unterstützen 634 rechtlich selbstständige Stiftungen im Land gemeinnützige Zwecke im Bereich Soziales, Kultur, Umwelt, Bildung und Erziehung oder Wissenschaft und Forschung. In Deutschland sind es 17.372 Stiftungen. Trotz der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hält der Trend, neue Stiftungen zu gründen, an. Im Jahr 2009 sind bundesweit 914 neue Stiftungen hinzugekommen - sechs Prozent mehr als im Jahr 2008. Einige Stiftungen wurden bereits vor mehreren hundert Jahren gegründet. Mehr als die Hälfte der heute bestehenden Stiftungen ist jedoch in den vergangenen zehn Jahren errichtet worden.
In den neuen Bundesländern sind die Zwecke Kunst, Kultur und Umwelt häufiger vertreten als in Westdeutschland. Stiftungen, die Bildung und Erziehung sowie Wissenschaft und Forschung unterstützen, sind dagegen vermehrt in den alten Bundesländern zu finden. Im Bereich Soziales zeigen sich keine Unterschiede: Rund ein drittel aller Stiftungen in Deutschland fördert die soziale Entwicklung. Die jetzt vom Diakonischen Werk verwaltete Stiftung Schleswig-Holsteiner Stiftungstag“ will potentielle Stifter in den Regionen Schleswig-Holsteins erreichen und hierfür Foren zur Information organisieren – in diesem Jahr mit dem Startschuss in Nordfriesland. Zudem sollen Fortbildungen für die Führung einer Stiftung angeboten werden. Die Verleihung des Schleswig-Holsteinischen Stifterpreises soll darüber hinaus herausragende Leistungen von Stiftungen würdigen.
Es gibt viele Gründe, warum sich Menschen für die Allgemeinheit einsetzen und soziale Verantwortung übernehmen wollen“, erklärte Bernd Hannemann vom Vorstand der Diakonie Stiftung Schleswig-Holstein, Dankbarkeit für das eigene Glück, Nächstenliebe oder der Wunsch, sich mit eigenen Mitteln für Schwache stark zu machen“. Stiften ist in verschiedenen Formen möglich: Eine so genannte Zustiftung für eine bestehende Stiftung, die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung bis zur Gründung einer rechtlich selbstständigen Stiftung. Mit der dauerhaften Übertragung von Vermögen wird der Grundstock einer Stiftung gebildet. Dieses Vermögen darf grundsätzlich nicht angetastet werden. Lediglich die Kapitalerträge werden für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet. Roland Schlerff, Kaufmännischer Vorstand des Diakonischen Werks Schleswig-Holstein, betonte, dass selbstständige Stiftungen nicht mit zu geringem Kapital starten sollten. Das Vermögen sollte auf mittlere Sicht 500.000 Euro übersteigen. Darunter bieten sich Spenden, Zustiftungen oder rechtlich unselbstständige Stiftungen unter dem Dach einer größeren Stiftung an“, betonte Schlerff.








