Zivildienst
Freiwilliges Soziales Jahr
Kriegsdienstverweigerung
fifty fifty- sozial engagiert zum Realschulabschluss
Zivildienst
Freiwilliges Jahr gem. § 14 c ZDG -
Nichtheranziehungszusage nur bei rechtzeitigem Eingang der Unterlagen
Benötigt werden die schriftliche Vereinbarung zwischen dem Dienstleistenden und der Trägerorganisation, die nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres anerkannt ist sowie eine entsprechende Mitteilung nach § 14 c Zivildienstgesetz. Solange diese Unterlagen dem Bundesamt nicht vorliegen, kann eine vorläufige Nichtheranziehungszusage zum Zivildienst nicht erteilt werden.
Bei verspätetem Zugang der Unterlagen kann es daher vorkommen, dass eine Vorankündigung der Einberufung bzw. eine Einberufung zum Zivildienst erfolgt. Dies führt oft zu vermeidbaren Verunsicherungen der anerkannten Kriegsdienstverweigerer und der Träger des Freiwilligen Jahres. Es ist daher für die Planungssicherheit aller Beteiligten wichtig, die Vereinbarung sowie die Mitteilung nach § 14 c Zivildienstgesetz umgehend nach Abschluss dem Bundesamt zuzusenden.
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