FSJ statt Zivildienst
Sie haben die Wahl!
Freiwilliges Soziales Jahr oder Zivildienst
Anstelle des neunmonatigen Zivildienstes können anerkannte Kriegsdienstverweigerer auch das Freiwillige Soziale Jahr machen.
Was ist beim FSJ nach §14c anders?
- Sie können Ihr FSJ gleich nach dem Schulabschluss beginnen.
- Sie lernen junge Frauen und Männer kennen, die auch ein FSJ machen.
- Ihren Einsatzplatz können Sie selber wählen
- Sie haben die Möglichkeit in pädagogischen Bereichen zu arbeiten.
- Sie können sich während des FSJ beruflich orientieren.
- Die Kirche, die Diakonie und die Menschen, die dort arbeiten, können Sie mal ganz anders kennen lernen.
Was haben Sie sonst noch vom FSJ?
- Die Freistellung vom Zivildienst nach § 14c Zivildienstgesetz, wenn Sie ein Jahr FSJ absolviert haben.
- Sie werden vor Ort fachlich eingearbeitet und begleitet. Im Diakonischen Werk Schleswig-Holstein steht ein fester Ansprechpartner für pädagogische und fachliche Fragen zur Verfügung
- 5 Seminarwochen mit 2 interessanten Wahlseminaren
... nicht zu vergessen:
Taschengeld, bei Bedarf dienstliche Unterkunft, Verpflegung, Urlaub, Sozialversicherung, Kindergeld, Abschlusszeugnis, je nach Einsatzstelle häufig auch Anerkennung des FSJ als Vorpraktikum für viele Ausbildungen und Studiengänge.
Was gibt´s zu tun?
Man braucht eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und muss zwischen 16 1/2 und 23 Jahren alt sein.
Bei Fragen, insbesondere auch zum KDV- Verfahren, helfen wir gerne weiter!

