©Foto: Diakonisches Werk der Landeskirche Hannovers

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

In den § 67 ff. SGB XII sind  Hilfen geregelt, die Personen erhalten können, die in einer besonderen Lebenssituation befinden (z.B. Wohnungslosigkeit), wenn dies mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist.

Zu den Hilfen gehören

  • Beratung und persönliche Unterstützung
  • Hilfe zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung
  • Hilfe zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes
  • Hilfe zum Aufbau und Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags

Im Zentrum der Hilfe nach § 67 ff SBG XII steht die Wohnungslosenhilfe.
Einen guten Überblick über Anlaufstellen bei drohendem Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit in Hamburg gibt die Broschüre der BASF "Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen in Hamburg." Download unter:

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