©Foto: Diakonisches Werk der Landeskirche Hannovers

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

In den § 67 ff. SGB XII sind  Hilfen geregelt, die Personen erhalten können, die in einer besonderen Lebenssituation befinden (z.B. Wohnungslosigkeit), wenn dies mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist.

Zu den Hilfen gehören

  • Beratung und persönliche Unterstützung
  • Hilfe zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung
  • Hilfe zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes
  • Hilfe zum Aufbau und Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags

Im Zentrum der Hilfe nach § 67 ff SBG XII steht die Wohnungslosenhilfe.
Einen guten Überblick über Anlaufstellen bei drohendem Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit in Hamburg gibt die Broschüre der BSFGV:

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