Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
In den § 67 ff. SGB XII sind Hilfen geregelt, die Personen erhalten können, die in einer besonderen Lebenssituation befinden (z.B. Wohnungslosigkeit), wenn dies mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist.
Zu den Hilfen gehören
- Beratung und persönliche Unterstützung
- Hilfe zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung
- Hilfe zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes
- Hilfe zum Aufbau und Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
Im Zentrum der Hilfe nach § 67 ff SBG XII steht die Wohnungslosenhilfe.
Einen guten Überblick über Anlaufstellen bei drohendem Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit in Hamburg gibt die Broschüre der BSFGV:

