Angemessenheit der Miete
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Seit 2007 gelten in Hamburg Regelungen zur Beurteilung der Angemessenheit der Wohnkosten, die entsprechend der Struktur des Mietenspiegels nach Baualtersklassen der Wohnungen unterschieden. Die aktuell geltenden Richtwerte, die in Hamburg leider fälschlich Höchstwerte genannt, finden sich in der Infoline Sozialen der Stadt Hamburg.

