Unterkunftskosten, § 29 SGB XII
Ab dem 1.7.2007 gelten in Hamburg neue Regelungen zu den Höchstwerten der Kosten der Unterkunft. Die Mietobergrenzen wurden entsprechend dem Mietenspiegel 2005 erhöht. Die grundlegenden aktuellen Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter im nebenstehenden link zu den Konkretisierungen zu § 29 SGB XII.
Zu den Unterkunftskosten gehören die Miete inklusive aller Nebenkosten und die Heizkosten.
Haushaltsenergie (Strom, Warmwasser) ist in der Regelleistung enthalten und wird nicht extra übernommen.
Ab dem 1.1.2006 werden auch die Wasserkosten pauschaliert:
Der Haushaltsvorstand/Alleinstehende bekommen 17 Euro, Angehörige, unabhängig vom Alter, 15 Euro.
Diese Pauschalen sind in den Höchstwerten für die Angemessenheit der Wohnungskosten enthalten.

