©Foto: Diakonisches Werk der Landeskirche Hannovers

Einmalige Bedarfe

Die monatliche Regelleistung soll den gesamten Bedarf abdecken. Auch größere Anschaffungen müssen daraus bewältigt werden.

Nur in bestimmten Situationen gibt es weitere Leistungen auf Antrag, die zusätzlich erbracht werden:

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§ 31 SGB XII

Arbeitshilfe für Hamburg zu § 31 SGB XII