Einkommensanrechnung

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bezieht, muss seine Einkünfte offenlegen. Denn das Einkommen wird auf die Leistung angerechnet.
Welche Einkommen angerechnet werden, und welche Freibeträge es auch gibt, erfahren Sie hier:
 

Einkommen wie Unterhalt, Renten, aber auch Zinsen werden in voller Höhe auf den Bedarf angrechnet; Freibeträge gibt es hier nicht.

Das Erwerbseinkommen wird zunächst einmal um die damit verbundenen Kosten bereinigt.

Darüber hinaus gibt es einen Freibetrag: Er beträgt 30% des bereinigten Erwerbseinkommens, max. jedoch 172,50 €.

Was man darüber hinaus verdient, wird auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter angerechnet.

Suche