Regelsätze, § 28 SGB XII
Mehrbedarf, § 30 SGB XII
Unterkunftskosten, § 29 SGB XII
Einmalige Bedarfe
Mietschulden
Einkommensanrechnung
Einkommensanrechnung
Welche Einkommen angerechnet werden, und welche Freibeträge es auch gibt, erfahren Sie hier:
Einkommen wie Unterhalt, Renten, aber auch Zinsen werden in voller Höhe auf den Bedarf angrechnet; Freibeträge gibt es hier nicht.
Das Erwerbseinkommen wird zunächst einmal um die damit verbundenen Kosten bereinigt.
Darüber hinaus gibt es einen Freibetrag: Er beträgt 30% des bereinigten Erwerbseinkommens, max. jedoch 172,50 €.
Was man darüber hinaus verdient, wird auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter angerechnet.

