Regelsätze, § 28 SGB XII
Mehrbedarf, § 30 SGB XII
Unterkunftskosten, § 29 SGB XII
Einmalige Bedarfe
Mietschulden
Einkommensanrechnung
Regelsätze, § 28 SGB XII
Die Regelleistung soll den gesamten Bedarf einer Person oder Familie decken, insbesondere Ernährung, Reinigungsmittel, Kleidung, Hausrat, Möbel, Haushaltsenergie, Telefon, Zuzahlungen zu Medikamenten... was man zum Leben eben braucht. Allerdings kann laut Gesetz im Einzelfall nach unten oder oben abgewichen werden.
Die Regelsätze für die Sozialhilfe in Hamburg betragen für
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Haushaltsvorstand /Alleinstehende* 374 Euro
- für Paare 674 Euro
- Erwachsene Leistungsberechtigte, die
keinen eigenen Haushalt führen, weil sie
im Haushalt anderer Personen leben 299 Euro -
Weitere Personen ab Beginn 15.
Lebensjahr 287 Euro -
Kinder ab Beginn 7. Lebensjahr
bis Vollendung 14. Lebensjahr 251 Euro -
Kinder bis Vollendung 6. Lebensjahr 219 Euro
Haushaltsvorstand ist diejenige Person, die die Hauptkosten für den Haushalt trägt, das höhere Einkommen hat oder, wenn beide Partner kein Einkommen haben, der ältere.
Anders als im SGB II enthält § 28, Abs. 1 SGB XII eine "Öffnungsklausel", die es prinzipiell zuläßt, im Einzelfall vom Regelsatz abzuweichen, wenn ein Bedarf ganz oder teilweise anderweitig gedeckt ist, z.B. kostenlose Verpflegung in einer teilstationären Einrichtung, oder wenn der Bedarf in der Höhe wesentlich vom Durchschnitt abweicht. Hier gibt es eine ganze Reihe von Beispielen:
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Schülerfahrkarten
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Besuchsfahrten zur Ausübung des Umgangsrechts mit Kindern
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Aufwendungen zur Körperpflege bei Hauterkrankungen
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Über- und Untergrößen
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Notwendigkeit orthopädischer Schuhe
und ähnliches.
Wir halten die Regelleistungen nicht für bedarfsdeckend.
Laut der zugrunde liegenden Regelsatzverordnung ergibt sich der Regelsatz für Alleinstehende aus einer Verbraucherstichprobe von 2003. Herangezogen wurden die Ausgaben des unteren Einkommengruppen. Berücksichtigt wurden nicht alle Ausgaben, sondern nur die notwendigen, und die auch nicht zu 100 %. Diese Werte wurden dann auf den aktuellen Stand hochgerechnet. Die Preissteigerungen der letzten drei Jahre, die Erhöhung der Energiekosten und finanziellen Folgen der Gesundheitsreform sowie die Mehrwertsteuererhöhung 2007 wurden bei der Festlegung der Regelsätze nicht bzw. nicht angemessen berücksichtigt..

