Regelsätze, § 28 SGB XII
Mehrbedarf, § 30 SGB XII
Unterkunftskosten, § 29 SGB XII
Einmalige Bedarfe
Mietschulden
Einkommensanrechnung
Einmalige Bedarfe
Die monatliche Regelleistung soll den gesamten Bedarf abdecken. Auch größere Anschaffungen müssen daraus bewältigt werden.
Nur in bestimmten Situationen gibt es weitere Leistungen auf Antrag, die zusätzlich erbracht werden:

