Regelsätze, § 28 SGB XII
Mehrbedarf, § 30 SGB XII
Unterkunftskosten, § 29 SGB XII
Einmalige Bedarfe
Mietschulden
Einkommensanrechnung
Höhe der Leistung
Das monatliche Sozialhilfe setzt sich zusammen aus
- Regelsatz
- evt. Mehrbedarfen
- Unterkunftskosten
Daraus ergibt sich der Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt.
Das heißt nicht, dass man dieses Geld vom Sozialamt auch bekommt. Es ist vielmehr eine Rechengröße, die dann noch mit dem Einkommen und dem vorhandenen Vermögen verglichen werden muss.

