Sanktionen
Das ALG II/Sozialgeld kann
unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden, z.B. wenn Sie der Verpflichtung
zur Arbeitssuche nicht nachkommen, zu einem Termin nicht
erscheinen oder Ihr Vermögen in der Absicht schnell ausgeben, danach ALG
II zu erhalten.
In den §§ 31 ff SGB II sind die Gründe für eine Kürzung
festgelegt sowie die Höhe und Dauer, um die das ALG II gekürzt wird:
Die Regelleistung wird um 30% gekürzt, wenn
- Sie die Pflichten, die in einer Eingliederungsvereinbarung oder einem sie ersetzenden Verwaltungsakt festgelegt sind, nicht erfüllen (z.B. Umfang der Bewerbungsbemühungen),
- Sie eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder Eingliederungsmaßnahme aufgeben oder gar nicht erst annehmen oder deren Anbahnung durch Ihr Verhalten verhindern,
- Sie Ihr Einkommen oder Vermögen vermindern in der Absicht, (höheres) ALG II zu bekommen oder
- Sie ein unwirtschaftliches Verhalten trotz Belehrung fortsetzen,
ohne dafür einen wichtigen Grund darlegen zu können. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie vorher schriftlich über die Rechtsfolgen belehrt worden sind oder aber Sie diese Rechtsfolgen schon kennen.
Für Jugendliche und
Jungerwachsene zwischen 15 und 25 Jahren gelten in diesen Fällen verschärfte
Strafen:
Bei ihnen fällt die Regelleistung sofort und vollständig weg. Miete
und Heizung werden direkt an den Vermieter gezahlt. Bei wiederholter
Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig.
Die Regelleistung wird um 10% gekürzt, wenn Sie
- einen Termin beim Jobcenter, zu dem Sie eingeladen worden sind, nicht wahrnehmen oder
- zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung nicht erscheinen.
Dies gilt natürlich nur, wenn Sie dafür keinen wichtigen Grund darlegen können.
Die Absenkung des ALG II dauert immer 3 Monate! Auch wenn Sie dann allen Verpflichtungen nachkommen, bekommen Sie 3 Monate lang weniger oder kein Geld. Die Kürzung beginnt im Monat, nach dem Sie den Kürzungsbescheid erhalten haben und dauert dann 3 Monate.
Aber : das Jobcenter muss die Minderung binnen sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung feststellen.
Schon bei der ersten Kürzung können Mehrbedarfe und Unterkunftskosten
von der Kürzung betroffen sein.
Wer innerhalb eines Jahres ein weiteres Mal Anlass zu einer 30%igen Kürzung gibt, erhält sofort 60% der Regelleistung gekürzt, bei der dritten Verfehlung innerhalb eines Jahres wird gar kein Geld mehr gewährt, auch keine Unterkunftskosten.
Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt aber nur vor, wenn das Jobcenter dazu zuvor einen Sanktionsbescheid erlassen hat.
Es ist natürlich nur
die Regelleistung desjenigen betroffen, der die Sanktion bekommt. Familienangehörige,
z.B. Kinder erhalten weiter den vollen Satz.
Bei einer Kürzung von mehr als 30% können statt Geld Sachleistungen bewilligt werden, z.B. Lebensmittelgutscheine. Bei Kindern im Haushalt müssen Sachleistungen und geldwerte Leistungen stets gewährt werden. Diese Leistungen müssen jedoch gesondert beantragt werden!
Ist der Betroffene bereit, seine Pflichten im Nachhinein zu erfüllen, und ist dies auch objektiv möglich, kann die Kürzung ab dem Zeitpunkt der Bereiterklärung auf 60% der Regelleistung begrenzt werden.
Bei einer Kürzung von mehr als
30% können auf Antrag Sachleistungen gewährt werden, z.B.
Lebensmittelgutscheine, max. soll dem Betroffenen ein Betrag in Höhe des
Anteils für Ernährung bleiben. In der fachlichen Vorgabe der Agentur für Arbeit
für das SGB II wird dies ausgeführt. Interessanterweise sollen auch
Energiekosten als Sachleistungen übernommen werden können, um Stromschulden zu
vermeiden; von Unterkunftskosten wird jedoch nicht gesprochen.
Falls keine Sachleistungen gewährt werden, also tatsächlich kein ALG II
gezahlt wird, entfällt auch die Kranken,- Pflege- und Rentenversicherung!!
Die Sanktionen für Jugendliche können flexibler behandelt werden: unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, z.B. wenn der Betroffene seine Mitwirkungspflicht nachholt und beispielsweise die vorgeschlagene Arbeitsgelegenheit doch antritt, kann der Sanktionszeitraum auf 6 Wochen verkürzt werden.

