Grundsätzliches
Zur Abgrenzung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe:
Das ALG II ist das Produkt der im Jahre 2005 vorgenommenen Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Der Begriff „Arbeitslosengeld II“ ist irreführend: Es handelt sich nicht um eine Leistung ausschließlich für Arbeitslose, sondern ALG II bekommen Erwerbstätige genau wie Arbeitslose und ihre Familienangehörigen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können (§ 9 SGB II) – als unteres soziales Netz übernimmt das SGB II die Funktion der bisherigen Sozialhilfe, um ein gesetzlich festgelegtes Existenzminimum zu gewährleisten.
Das ALG II wird aus Steuermitteln finanziert und wird jedem gewährt, der erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, soweit er zwischen 15- und 65 Jahren alt ist. Die Anspruchsvoraussetzungen, Verpflichtungen und Sanktionen finden sich im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).
Der Bezug von ALG II ist nach dem Motto des Gesetzes "Keine Leistung ohne Gegenleistung" mit der Verpflichtung verbunden, jede Arbeit oder Arbeitsgelegenheit anzunehmen und auch sonst jede Möglichkeit zu nutzen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Auch nicht existenzsichernde Arbeit, z.B. Minijobs gelten als zumutbar und es muss der Beweis erbracht werden, dass man sich um Arbeit bemüht.
Sozialhilfe als Begriff und Geldleistung gibt es aber auch noch. Im SGB XII ist die Hilfe für Menschen geregelt, die nicht erwerbsfähig sind. Vorübergehend nicht Erwerbsfähige ohne erwerbsfähigen Angehörigen erhalten Sozialhilfe; Menschen, die dauerhaft erwerbsunfähig sind und Menschen ab 65 erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
ALG II/ Sozialgeld nach dem SGB II und Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII sind gleich hoch, was die monatlichen Leistungen angeht. SGB II und SGB XII unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der genaueren Ausgestaltung im Bezug auf z.B. Freibeträge von Einkommen und Vermögen oder der Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger.

