©Foto: Diakonisches Werk der Landeskirche Hannovers

ALG II und Sozialgeld

 
Die Berechnung von ALG II und Sozialgeld

Die Berechnung von ALG II und Sozialgeld

Das monatliche ALG II bzw. das Sozialgeld für Angehörige setzt sich zusammen aus

  • Regelleistung
  • evt. Mehrbedarfen
  • Unterkunftskosten
  • Bildungspaket

Daraus ergibt sich der Bedarf an ALG II.
Da heißt nicht, dass man dieses Geld von der ARGE bekommt. Es ist vielmehr eine Rechengröße, die dann noch mit dem Einkommen und dem vorhandenen Vermögen verglichen werden muss.

 
Wer ALG II erhielt, hatte unter bestimmten Voraussetzungen bis Dezember 2010 Anspruch auf einen befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II, insbesondere bei einem Wechsel vom ALG II in den ALG II Bezug.

Dieser Zuschlag ist mit Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes zum 01.Januar 2011 ersatzlos gestrichen worden.

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Weitere Infos & Links:

§ 19 SGB II + DA

§ 28 SGB II + DA