Unterkunftskosten, § 22 SGB II
Zu den Unterkunftskosten gehören die Miete inklusive
aller Nebenkosten und die Heizkosten nebst Kosten der Warmwasserversorgung.
Haushaltsenergie ist in der Regelleistung enthalten und wird nicht extra
übernommen.
Die Unterkunftskosten werden in voller Höhe übernommen, soweit sie "angemessen" sind. Die Angemessenheitsgrenzen werden von der Gemeinde festgelegt, in der Sie wohnen.
Die in Hamburg geltenden Regelungen zu den Höchstwerten der Kosten der Unterkunft Sie im nebenstehenden link zu den fachlichen Vorgaben der FHH zum § 22 SGB II.

