Angemessenheit der Miete
I. Allgemeines
Bei der Entscheidung über die Bewilligung von leistungsrechtlich angemessenen Kosten der Unterkunft sind der Wohnstandard, der sich im Mietpreis widerspiegelt, insbesondere die Wohnfläche, die Bedingungen des örtlichen Wohnungsmarktes sowie die persönliche Situation des Erwerbsfähigen und der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zuberücksichtigen.Ihre Unterkunftskosten sind dann angemessen, wenn das Produkt aus abstrakt angemessener Wohnfläche und Wohnstanddard, der seinen Niederschlag im Mietpreis findet, insgesamt angemessen ist. Diese Produktteorie des Bundessozialgerichts hat den Vorteil, dass nicht alle berücksichtigungsfähigen Faktoren im Bereich der Angemessenheit liegen müssen. Selbst wenn ihre Wohnungsgröße die Angemessenheit überschreitet, kann das Produkt Mietpreis, dass sich zusammensetzt aus angemessener Wohnfläche und Wohnstandard noch angemessen sein. Die tatsächlichen Kosten sind dann von der Arge zu übernehmen. Gleiches gilt, wenn Austattung oder Lage nicht angemessen ist, aber die Kosten der Unterkunft insgesamt noch im Rahmen der Angemessenheit liegen.
1. Welche Wohnfläche ist angemessen?
| Anzahl der Personen | Wohnungsgröße | Raumanzahl |
| 1 |
45 m² bis zu 50 m² | |
| 2 |
bis zu 60 m² | 2 |
| 3 |
75 -80 m² | 3 |
| 4 |
85 - 90 m². | 4 |
Für jede weitere haushaltsangehörige Person im Sinne des § 18 WoFG erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um einen Raum oder um 10 m² Wohnfläche. Küche, Bad und Nebenräume werden nicht zu den Wohnräumen gezählt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich lediglich um Richtwerte. Für die konkrete Beurteilung der angemessenen Wohnfläche in ihrer Region ist auf die Durchführungsverordnung der jeweiligen Länder zum Wohnraumförderungsgesetz und der in diesem Rahmen erlassen Verwaltungsverordnungen der Länder abzustellen.
Jedem Hilfebedürftigen, in einer reinen Wohngemeinschaft (WG`s) ist die gleiche angemessene Quadratmeterzahl zuzubilligen wie dem tatsächlich allein wohnenden Hilfebedürftigen. So hat es das Bundessozialgericht am 18.06.08 entschieden.
2. Persönliche Situation
In begründeten Einzelfällen kann mehr Wohnfläche und damit auch höhere Unterkunftskosten zugebilligt werden.Das kann zum Beispiel bei Schwangeren oder Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl) der Fall sein.
3. Welcher Wohnstandard ist angemessen?
Nach Auffassung des Bundessozialgerichts muss die Wohnung nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen Bedürfnissen genügen und darf keinen gehobenen Wohnstandard aufweisen.
4. Welcher Mietpreis ist angemessen?
Ob der Mietpreis ihrer Wohnung angemessen ist, richtet sich danach, welche Mieten an ihrem örtlichen Wohnungsmarkt für einfach ausgestattete Wohnungen in einfacher Lage verlangt werden.
Für die Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises ist grundsätzlich auf die örtlichen Mietspiegel bzw. auf Mietpreisübersichten von Verbänden und Organisationen, die am Wohnungsmarkt beteiligt sind, zurückzugreifen. Lokale Mietspiegel finden sie im Internet, bei den zuständigen Wohnungsbehörden und bei Mietervereinen. Existieren die genannten Erkenntnisquellen nicht und hat auch die Arge nicht fortlaufend Daten zum Wohnungsmarkt erhoben, kann auf die Wohngeldtabelle nach dem Wohngeldgesetz zurückgegriffen werden..
5. Wie werden Wohngemeinschaften behandelt?
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2008 (B 14/11b AS 61/06 R) ist bei der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft in Wohngemeinschaften nach der Produkttheorie allein auf den erwerbsfähigen Hilfebdürftigen abzustellen. Das bedeutet, dass in Wohngemeinschaften bei der Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten jede/r wie ein/e Alleinlebende/r zu behandeln ist.
II. Vorpommern und Schleswig-Holstein
Da die beiden Regionen als Flächenländer über zahlreiche Landkreise verfügen, wurde hier von einer Darstellung der Höchstwerte der Kosten der Unterkunft abgesehen. Wir bitten sie sich bei ihrem zuständigen SGB II - Träger zu erkundigen.
III. Hamburg
Die Regelungen zur Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten in Hamburg finden Sie im nachfolgenden Link:

