©Foto: Diakonisches Werk der Landeskirche Hannovers

Erstausstattung für Bekleidung

 
Nur in Ausnahmefällen
gibt es eine Pauschale für Bekleidung zusätzlich zur Regelleistung.
Sie wird z. B. gewährt nach dem vollständigen Verlust der Bekleidung nach einem Wohnungsbrand. Auch wenn nach einer längeren Phase der Obdachlosigkeit wieder eine Wohnung bezogen wird, kann man dieses Geld bekommen, wenn keine Kleidung vorhanden ist.

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Fachliche Weisung für Hamburg zu § 31 SGB XII

Fachliche Weisung für Hamburg zu § 23 SGB II