Erstausstattung für die Wohnung
Erstausstattung für Bekleidung
Schwangerschaftsbekleidung
Babyerstausstattung
Klassenfahrten
Babyerstausstattung
Die Babyerstausstattung muss beantragt werden. Sie umfaßt die Erstlingsausstattung, Möbel wie Kinderbett, Kleiderschrank und Gebrauchsgegenstände wie Wickeltisch -und auflage und Kinderwagen.
In Hamburg wird eine Pauschale in Höhe von 500 Euro in drei Raten gezahlt:
- 1. Teilbetrag, vor der Geburt 200 Euro
- 2. Teilbetrag, bei Geburt 130 Euro
- 3. Teilbetrag, nach 6 Monaten 170 Euro
In Schleswig-Holstein wird beispielsweise im Kreis Schleswig-Flensburg grundsätzlich eine Leistung von insgesamt
442,- Euro erbracht, die sich wie folgt zusammensetzt:
- Umstandsmode 77,- Euro
- Erstausstattung 153,- Euro
- Kinderbett 110,- Euro
- Kinderwagen 102,- Euro
Die Leistungsgewährung des Kreises Pinneberg soll in der Regel 6 Wochen vor Geburt erfolgen. Einzelheiten können Sie der Seite 8 und 9 der Richtlinie des Kreises entnehmen. Den entsprechenden Link finden Sie am Ende der Seite.
Grundsätzlich müssen Sie sich bei ihren jeweiligen Leistungsträger erkundigen, ob die Babyerstaustattung als Sach-oder Geldleistung. oder als Pauschalbetrag erbracht wird.
Diese Regelung soll abschließend den gesamten Säuglingsbedarf inkl. Möbeln decken.

