Babyerstausstattung

Die Babyerstausstattung muss beantragt werden. Sie umfaßt die Erstlingsausstattung, Möbel wie Kinderbett, Kleiderschrank und Gebrauchsgegenstände wie Wickeltisch -und auflage und Kinderwagen.

In Hamburg wird eine Pauschale in Höhe von 500 Euro in drei Raten gezahlt:

  • 1. Teilbetrag, vor der Geburt                  200 Euro
  • 2. Teilbetrag, bei Geburt                         130 Euro
  • 3. Teilbetrag, nach 6 Monaten                170 Euro


In Schleswig-Holstein wird beispielsweise im Kreis Schleswig-Flensburg grundsätzlich eine Leistung von insgesamt 442,- Euro erbracht, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • Umstandsmode                                     77,- Euro
  • Erstausstattung                                   153,- Euro
  • Kinderbett                                           110,- Euro
  • Kinderwagen                                       102,- Euro

 

Die Leistungsgewährung des Kreises Pinneberg soll in der Regel 6 Wochen vor Geburt erfolgen. Einzelheiten können Sie der Seite 8 und 9 der Richtlinie des Kreises entnehmen. Den entsprechenden Link finden Sie am Ende der Seite.

Grundsätzlich müssen Sie sich bei ihren jeweiligen Leistungsträger erkundigen, ob die Babyerstaustattung als Sach-oder Geldleistung. oder als Pauschalbetrag erbracht wird.

 

Diese Regelung soll abschließend den gesamten Säuglingsbedarf inkl. Möbeln decken.

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Weitere Infos & Links:

Fachliche Weisung für Hamburg zu § 31 SGB XII

Fachliche Weisung für Hamburg zu § 23 SGB II