Erstausstattung für die Wohnung
Erstausstattung für Bekleidung
Schwangerschaftsbekleidung
Babyerstausstattung
Klassenfahrten
Weitere Leistungen, § 23 SGB II
Die Regelleistung umfasst den gesamten Bedarf einschließlich größerer Anschaffungen.
Nur für bestimmte Bedarfssituationen werden weiterhin auf Antrag zusätzliche Leistungen gewährt.
Die folgende Auflistung ist abschließend; darüber hinaus gibt es keine "einmaligen" Bedarfe.

