©Foto: Diakonisches Werk der Landeskirche Hannovers

Weitere Leistungen, § 23 SGB II

    Die Regelleistung umfasst den gesamten Bedarf einschließlich größerer Anschaffungen.
    Nur für bestimmte Bedarfssituationen werden weiterhin auf Antrag zusätzliche Leistungen gewährt.

    Die folgende Auflistung ist abschließend; darüber hinaus gibt es keine "einmaligen" Bedarfe.

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    § 23 SGB II

    Fachliche Weisung