Zusammentreffen verschiedener Einkommensarten und Freibeträge
Freibetragsberechnung bei Absetzbeträgen über 100 Euro
Katja ist arbeitslos, bezieht ALG I und hat eine geringfügige Beschäftigung, in der sie 165 Euro verdient. Beim ALG I bleibt dieses Nebeneinkommen anrechnungsfrei. Wenn sie ALG II beantragt, sieht die Anrechnung so aus:
Sie kann folgende Beträge vom Einkommen absetzen:
- Fahrtkosten 30,00 Euro
- Werbungskostenpauschale 15,33 Euro
- Versicherungen pauschal 30,00 Euro
- KFZ-Haftpflicht 34,47 Euro
Daraus errechnen sich insgesamt Absetzbeträge von 109,80 Euro.
Der Grundfreibetrag für Erwerbseinkommen ist auf 100 Euro beschränkt.
Die verbleibenden 9,80 Euro werden beim Arbeitslosengeld I berücksichtigt.
Läuft ihr Anspruch auf ALG I aus, werden bei gleich bleibenden Werbungskosten nur noch 100 Euro pauschal abgesetzt.

