©Foto: Diakonisches Werk der Landeskirche Hannovers

Einkommensbereinigung (§ 11, Abs.2 SGB II)

Wenn Sie ein Einkommen haben, das auf den Anspruch auf ALG II angerechnet wird, können folgende Beträge davon abgesetzt werden, sofern diese anfallen:

  • Steuern
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
  • KFZ-Haftpflicht
  • sonstige Versicherungen, soweit sie angemessen sind, 30,00 Euro
  • Sozialversicherungsbeiträge für von der Versicherungspflicht Befreite
  • Beiträge zur Riester-Rente (Mindesteigenbeitrag)
  • Titulierte oder notariell festgelegte Unterhaltsverpflichtungen, soweit sie tastsächlich geleistet werden
  • für Erwerbstätige die mit dem Einkommen verbundenen notwendigen Ausgaben und einen Freibetrag.

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Weitere Infos & Links:

§ 11 SGB II + DA