Zuständigkeit
Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld II sind in Hamburg die Jobcenter oder ARGEs zuständig. Diese sind bezirklich organisiert.
Für Sozialhilfe (Leistungen für vorübergehend nicht Erwerbsfähige ohne erwerbsfähigen Angehörigen und Grundsicherung im Alter) sind weiterhin die Sozialämter zuständig.
Wenn Sie wissen möchten, welche Dienststelle für Sie zuständig ist, wenden Sie sich an Ihr Bezirksamt oder benutzen Sie den

