Kinderzuschlag, Berechnungsbeispiel

Familie A. hat Kinder, 15 und 16 Jahre

Einkommen Frau F.                 400 €

Einkommen Herr F.               1500 € brutto

 

Miete: 620 €

 

Bedarfsermittlung:

Regelleistung für die Eltern          632 €

 

Der Mietanteil der Eltern beträgt laut Tabelle 71,22 %.  Das sind von 620 €= 441,56 €

 

Bedarf der Eltern:                   632,00 €

Mietanteil:                             441,56 €

 

Summe:                                 1073,56 € Elternbedarf

 

Einkommensbereinigung

Frau F.                                   400

Minus Freibetrag                       100

Minus Freibetrag 20 %                60

 

Ergebnis                                     240 € anrechenbares Einkommen nach SGB II

 

Herr F.                                    1500

Minus Soz.Vers.                         315

Minus Freibetrag                         100

Minus Freibetrag 20 %               140

Minus Freibetrag 10 %                70

 

Ergebnis                                    875 € anrechenbares Einkommen nach SGB II

 

Macht zusammen 1115 € anrechenbares Einkommen, gegenüber einem Bedarf von 1073,56 €.

 

Da das Einkommen höher ist als die Mindesteinkommensgrenze, aber nicht so hoch wie die Höchsteinkommensgrenze (Bedarf plus möglicher Kinderzuschlag = 280 €), muss Kinderzuschlag beantragt werden.

 

Elterneinkommen                      1115 €

Minus Elternbedarf                 1073,56 €

 

Ergebnis                                  41,44 € beträgt das anrechenbare Einkommen der Eltern.

 

Je 10 € Einkommensüberhang werden 7 € auf den Kinderzuschlag angerechnet: 4x7 = 28 Euro.

Der Kinderzuschlag wird also in Höhe von 280 – 28 € = 252 € gezahlt.

Wohngeld wird nicht als Einkommen berücksichtigt. Es beträgt im Fall der Familie F. 130 €.


Familie F. hätte mit Kinderzuschlag monatlich zur Verfügung:

Einkommen Herr F.                           1185 €

Einkommen Frau F.                           400 €

Kindergeld                                         308 €

Kinderzuschlag                                252 €

Wohngeld                                           130 €

Summe                                            2275 € zur Verfügung stehendes Gesamteinkommen.

Das ist mehr als ALG II:

 

Die folgende Vergleichsberechnung zeigt, wie hoch der Anspruch der Familie auf ALG II wäre:

Miete               620

Eltern              632

Kind                281

Kind                281

Summe           1814 € Gesamtbedarf

 

Anrechenbares Einkommen:

Eltern              1115 €

Kindergeld        308 €

Summe           1423 € anrechenbares Einkommen

Tatsächlich zur Verfügung hätte  die Familie bei ALG II-Bezug:

 

1814 € Bedarf – 1423 Einkommen =             391 €    ALG II

Plus Einkommen Frau F.                            400 €

Plus Einkommen Herr f.                            1185 €

Kindergeld                                         308 €                       

Summe                                            2284 € zur Verfügung stehendes Einkommen mit ALG II

 

Bei Kindern unter 14 Jahren mit einem Sozialgeldanspruch von 211 € ist die Differenz sehr viel größer. Dann ist der Kinderzuschlag eine echte Verbesserung.

 

Vorteil von Kinderzuschlag: Keine Erbenhaftung, keine Verpflichtung, jede Arbeit anzunehmen etc.

 

Ab dem 1.8.2006 haben Eltern die Wahl zwischen der Inanspruchnahme von Kinderzuschlag oder von ALG II. Insbesondere Für Eltern, die bisher ALG I bezogen haben, kann das von Vorteil sein, denn: Den Zuschlag zum  ALG II gibt es nur, wenn man ALG II tatsächlich erhält. Für eine Familie mit zwei Kindern kann er max. 440 Euro betragen!

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