Befristeter Zuschlag
Herr P. ist verheiratet und hat 1 Kind im Alter von 5 Jahren.
Zur Zeit ist er arbeitslos und bezieht ein Arbeitslosengeld I in Höhe von 1200 Euro.
Frau P. hat einen Minijob als Verkäferin und verdient 380 Euro im Monat.
Nach einem Jahr läuft der Anspruch auf ALG I aus; Familie P. beantragt ALG II.
Der Bedarf setzt sich folgendermaßen zusammen:
- 510 Euro Miete
- 632 Euro Regelleistzung für Paare
- 211 Euro für das Kind
Der Bedarf beträgt also 1353 Euro.
Angerechnet als Einkommen wird das Kindergeld in Höhe von 154 Euro und das Erwerbseinkommen von Frau P. in Höhe von 224 Euro. (380 - 100 Euro Freibetrag - 20% = 224 Euro).
Ausgezahlt werden also 975 Euro ALG II.
Da das ALG I von Herrn P. höher war als der ALG II-Anspruch der Familie hat er einen Anspruch auf Zuschlag nach § 24 SGB II:
Er beträgt 2/3 des Unterschiedsbetrages zwischen ALG I und ALG II:
1200 Euro ALG I -975 Euro = 225 Euro, davon 2/3 = 150 Euro.
150 Euro monatlich bekommt Herr P. für ein Jahr als Zuschlag. Sollte die Familie nach einem Jahr noch ALG II erhalten, wird der Zuschlag halbiert und für ein weiteres Jahr gezahlt.
Ändern sich die finanziellen Verhältnisse der Familie, z.B. weil Frau P. ein weiteres Kind bekommt, hat das keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschlags: Es gelten für den gesamten Zeitraum die Voraussetzungen, die bei Antragstellung vorlagen.

