Ein-Euro-Jobs

In diesem Urteil sind die Vorgaben, die ein Ein-Euro-Job erfüllen muss, bevor er zugewiesen werden kann, detailliert aufgeführt.
 
Einen ähnlichen Tenor hat der folgende Beschluss des SG Hamburg:
 
Das SG Bremen hat entschieden, dass Hilfebedürftige, die rechtswidrig einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung zugewiesen wurden, zumindest dann keinen Anspruch gegen den Grundsicherungsträger auf Zahlung des Tariflohns haben, wenn die Arbeiten nicht beim Leistungsträger selbst durchgeführt wurden.

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