Donnerstag, 08.07.2010
Freitag, 16.04.2010
Zusatzbeitrag zur Krankenkasse
Vermehrt machen Krankenkassen von ihrem Recht Gebrauch, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Diesen Beitrag muss der Leistungsempfänger grundsätzlich aus eigener Tasche zahlen, denn die Behörde übernimmt die Zahlung nur in bestimmten Ausnahmefällen. Der Versicherungsnehmer sollte sich in dieser Situation über seine Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren. weiter

