Zum Jahreswechsel gibt es für diejenigen, die Sozialleistungen auf ihr Girokonto gezahlt bekommen, wichtige Neuigkeiten:
Ab dem 1. Januar 2012 gibt es keine Frist mehr, um Sozialleistungen (z.B. ALG II) von dem gepfändeten oder im Soll befindlichen Girokonto abzuheben. Bisher konnte sich der Schuldner innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Sozialleistung auf dem Konto die Sozialleistung auszahlen lassen. Diese Möglichkeit besteht nur noch bis zum 31. Dezember 2011.
Ab 2012 wird der Schutz von Sozialleistungen nur noch über ein Pfändungsschutzkonto (sog. P- Konto) möglich sein.
Wer sein gepfändetes Girokonto vor dem Jahreswechsel nicht in ein P- Konto umwandeln lässt, steht ohne Geld da! Daher sollten Betroffene unbedingt noch in diesem Jahr Ihr Girokonto in ein P- Konto umwandeln lassen!
Informationen über die Vorteile eines P- Kontos und unter welchen Voraussetzungen man ein P- Konto erhält, können Sie dem Informationsschreiben der AG SBV/ZKA entnehmen.
Eine gute Übersicht und Sammlung von Materialein über das Thema P-Konto finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle Schleswig- Holstein:

