Integration statt Abschottung

Die Diakonie Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, sich zu einer nachhaltigen Integrationsarbeit für geflüchtete Menschen zu bekennen. „Statt überwiegend auf die Themen Rückkehr, Abschiebung und Abschiebungshaft zu setzen, sollten die haupt- und ehrenamtliche Hilfe gestärkt und endlich das in Aussicht gestellte Integrations- und Teilhabegesetz mit konkreten Maßnahmen und Zielen auf den Weg gebracht werden“, sagt Landespastor und Diakonie-Vorstand Heiko Naß wenige Tage vor der Innenministerkonferenz in Kiel. „Wir benötigen wieder eine klare Perspektive für die Integrationsarbeit in Schleswig-Holstein!“

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Asylerstantragsteller in Schleswig-Holstein kontinuierlich zurückgegangen. Gleichzeitig haben Bund und Land die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer weiter verschärft. Sie zielen auf Abschottung, Ausgrenzung, Stigmatisierung und Restriktion. Jüngste Beispiele sind das Gesetz für die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt sowie das von Bundesinnenminister Horst Seehofer geplante „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das heute im Bundestag beraten wird. Die Diakonie hatte im Vorwege an alle Abgeordneten appelliert, den Gesetzentwürfen, die weitrechnende Verschärfungen für Geflüchtete und Unterstützer enthalten, nicht zuzustimmen.

 

 

Durch die Rahmenbedingungen hat sich das Klima sowohl für Geflüchtete als auch für die haupt- und ehrenamtlichen Helfer stark verändert. „Viele Zugewanderte mit unklarer Bleibeperspektive sind verunsichert und leben in ständiger Angst, abgeschoben zu werden“, weiß Doris Kratz-Hinrichsen, Fachbereichsleiterin Flucht und Migration beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein. „Außerdem wird ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert: Erwerbsarbeit und Ausbildung unterliegen bürokratischen Hindernissen oder sind ganz verboten. Darüber hinaus sind Teile der Geflüchteten von vielen Integrationsangeboten ausgeschlossen. Ihre Integration wird dadurch massiv behindert.“

 

Mehr noch: Da im geplanten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ die Inhaftierungs- und Durchsuchungsbefugnisse drastisch erweitert werden sollen, ist zu befürchten, dass Geflüchtete von vornherein die Illegalität suchen und untertauchen. Denn durch die Neuregelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Ausreisegewahrsam unabhängig vom Bestehen einer Fluchtgefahr zu ermöglichen. Die Diakonie appelliert daher an die Landesregierung, von der Anwendung des neugeregelten Ausreisegewahrsams Abstand zu nehmen.

 

Das veränderte Klima wirkt sich auch auf die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helfer aus. Sie sind ebenfalls zunehmend verunsichert oder fühlen sich kriminalisiert. „Hier muss sich der gesellschaftliche Ton dringend wieder ändern“, so Landespastor Heiko Naß. „In der Integrationsarbeit sind wir dringend auf die Ehrenamtlichen angewiesen. Sie begleiten und helfen Geflüchteten in ganz alltäglichen Dingen und bauen Brücken in unsere Gesellschaft. Sie zu verprellen, wäre ein großer Fehler.“

 

Thema Integration: Diakonie im Gespräch mit Samir Nooredin (23)

Samir Nooredin (23) wurde in der Migrationsberatung des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Plön-Segebergin in Bad Oldesloe eine Ausbildungsstelle vermittelt. Wir haben ihn gefragt, warum diese Form der Beratung wichtig für eine gelungene Integration sein kann.

 

Hier erwartet die Diakonie ein klares Signal von der Landesregierung. Dazu gehört auch, dass die öffentlichen Mittel für die Ehrenamtskoordinierungs- und -beratungsstellen nicht wie geplant Ende des Jahres auslaufen dürfen. Außerdem sollte sich das Land ganz klar gegen eine Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern aussprechen.

 

„Vor allem aber muss die Landesregierung klarstellen, dass die Integrationsarbeit in Schleswig-Holstein Priorität hat und die haupt- und ehrenamtlichen Helfer trotz Kritik und teilweisen Anfeindungen unterstützt und gewürdigt werden“, so Landespastor Heiko Naß. „Dabei könnte das im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Integrations- und Teilhabegesetz helfen. Hier herrscht aber leider Stillstand. Statt neuer Impulse werden die bestehenden Integrations- und Beratungsangebote verwaltet. Wir setzen uns deshalb für eine rasche Ausarbeitung des Gesetzes ein und bieten unsere Unterstützung an.“

 

Darüber hinaus erwartet die Diakonie, dass die gut funktionierenden hauptamtlichen Strukturen für die Integrationsarbeit in Schleswig-Holstein erhalten und weiterentwickelt werden. Dazu gehören zum Beispiel nachhaltige kommunale Integrationsangebote aber auch die 60 Migrationsberatungsstellen. Sie beraten Zugewanderte in rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Fragen und geben individuelle Unterstützung. Trotz ihrer Bedeutung werden diese Stellen immer nur für Jahr finanziert, eine Praxis die aus Sicht der Diakonie eine langfristig ausgerichtete Beratungsarbeit behindert. Hier wären mehrjährige Finanzierungszusagen dringend erforderlich.

In Schleswig-Holstein wurden seit 2015 gut 50.000 Flüchtlinge aufgenommen. Dabei ist die Zahl in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen. 2018 waren es nur noch 4.427 Asylerstantragsteller. Neben der Migrationsberatung betreut die Diakonie zahlreiche Projekte im Bereich Flucht, Migration und Integration und bietet in 14 Kreisen und kreisfreien Städten niedrigschwellige und ambulante Hilfen für Zugewanderte an. Darüber hinaus ist die Diakonie in der unabhängigen, freiwilligen Rückkehrberatung aktiv.

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