Mehr Demokratie für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht grundsätzlich von Wahlen ausgeschlossen werden. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein allgemeiner Wahlausschluss von Menschen mit Behinderung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. "Wir freuen uns über die Entscheidung aus Karlsruhe, die die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung bei Wahlen endlich beseitigt. Dafür hat sich die Diakonie schon lange eingesetzt", sagt Landespastor und Diakonie-Chef Heiko Naß.

In dem Beschluss aus Karlsruhe ging es um Menschen mit Behinderung, für die dauerhaft ein Berufsbetreuer für alle Angelegenheiten bestellt wurde. Sie waren bislang nach dem Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das gleiche galt für schuldunfähige Straftäter, die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Auch ihnen darf zukünftig nicht pauschal das Wahlrecht aberkannt werden. Die Entscheidung betrifft in Deutschland etwa 80.000 Menschen.

 

zum Thema "Menschen mit Behinderung"

weitere Infos auf tagesschau.de

Stellungnahme der Diakonie Deutschland