In dem Beschluss aus Karlsruhe ging es um Menschen mit Behinderung, für die dauerhaft ein Berufsbetreuer für alle Angelegenheiten bestellt wurde. Sie waren bislang nach dem Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das gleiche galt für schuldunfähige Straftäter, die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Auch ihnen darf zukünftig nicht pauschal das Wahlrecht aberkannt werden. Die Entscheidung betrifft in Deutschland etwa 80.000 Menschen.
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