Wohnungslosenhilfe: Diakonie fordert Corona-Tests

Der Winter ist für wohnungslose Menschen eine harte Zeit. Zudem hat sich ihre Situation durch das Corona-Virus verschärft. Um sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wohnungslosenhilfe vor dem Infektionsgeschehen zu schützen, fordert das Diakonische Werk Schleswig-Holstein dringend notwendige Corona-Tests.

Hintergrund: In den Einrichtungen der Wohnungslosehilfe sind Corona-Tests laut Landeserlass derzeit nicht vorgesehen, obwohl die Gruppe der Wohnungslosen zu den besonders schutzbedürftigen Personen gehört.

 „Menschen die auf der Straße leben können sich nur schwer an die Corona-Regeln halten. Wie sollen sie zu Hause bleiben, wenn sie kein zu Hause haben?“, fragt Diakonie-Vorstand Heiko Naß. „Wir freuen uns, dass sich der Landtag jetzt mit dem Thema der Wohnungslosen in Coronazeiten befasst. Ich bin zuversichtlich, dass die dringend notwendigen Tests schon bald stattfinden.“

Eine hohe Hürde für wohnungslose Menschen stellt die Verlagerung des öffentlichen Lebens in den digitalen Raum dar. Termine für Behörden werden vielerorts nur noch online vergeben, Zugänge zu Angeboten sind häufig nur online buchbar. Vielen Wohnungslosen steht aber kein regelmäßiger Zugang zu digitalen Endgeräten zur Verfügung. Sie benötigen den Vor-Ort-Kontakt zu Menschen, um ihre Anliegen vorzubringen. „Die Testungen sind gerade deshalb so wichtig, um die Menschen zu schützen und dennoch Kontakte zu ermöglichen“, so Naß.

„Aktuell ist die Situation in Schleswig-Holstein glücklicherweise so, dass ausreichend Notunterkünfte in den Kommunen für wohnungslose Menschen zur Verfügung stehen, die zum Teil auch tagsüber als Aufenthaltsort genutzt werden können. In vielen Kommunen wurden hierfür zusätzlich Plätze geschaffen“, so Naß. Die Tagesaufenthalte und Beratungsstellen sind mit eingeschränkten Öffnungszeiten unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin geöffnet. Unsere Einrichtungen geben vielerorts außerdem Essenspakete und warme Mahlzeiten an Bedürftige aus oder bringen warme Mahlzeiten zu den Betroffenen.

Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ambulanten Wohnungslosenhilfe zu entlasten, benötigen wir über die regelmäßigen Tests hinaus einen Zugang zur Notbetreuung in Kitas und Schulen. Dazu wird die Aufnahme in den Katalog der kritischen Infrastruktur benötigt. Nur so haben die Mitarbeitenden einen Anspruch auf die Notbetreuung ihrer Kinder.