Schrittweise Öffnung der Werkstätten und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung

Die Wiedereröffnung der Werkstätten und Tagesförderstätten ist ein wichtiges Signal für die dort beschäftigten oder betreuten Menschen mit Behinderung.

Von kommendem Montag an (18.5.2020) werden die diakonischen Werkstätten sowie die Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein schrittweise wieder geöffnet. Damit setzen die Einrichtungen einen Erlass der Landesregierung um. Zunächst wird aber nur ein Teil der Beschäftigten und Betreuten die Werkstätten und Tagesförderstätten wieder aufsuchen können. In den vergangenen Wochen wurden dort nur Notgruppen betreut.

„Die Wiedereröffnung der Werkstätten und Tagesförderstätten ist ein wichtiges Signal für die dort beschäftigten oder betreuten Menschen mit Behinderung“, sagt Dr. Peter Petersen, Referent für Eingliederungshilfe beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein. „Sie können nun endlich wieder ihrer Arbeit nachgehen und erhalten ihre notwendige Tagesstruktur zurück. Gleichzeitig werden die Angehörigen entlastet, die in den vergangenen Wochen die Betreuung übernommen hatten und deshalb zum Teil ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten. Allerdings werden auch weiterhin zahlreiche Beschäftigte und Betreute bis auf weiteres zu Hause bleiben müssen. Wir raten deshalb allen, sich mit ihren Werkstätten oder Tagesförderstätten in Verbindung zu setzen.“

Die Werkstätten und Tagesförderstätten werden vom 18. Mai an nach Absprache mit den Kostenträgern, also den Kommunen und Kreisen, geöffnet. Es wird Einrichtungen geben, in denen ein Teil der Beschäftigten gleich am Montag wieder seine Arbeit aufnehmen kann oder betreut wird, andere folgen später. Dabei dürfen neben den bestehenden Notgruppen in einer ersten Phase nur maximal 25 Prozent der Arbeits- und Betreuungsplätze besetzt werden, ab 8. Juni 2020 wird die Zahl auf 50 Prozent erhöht. Auf diese Weise sollen Infektionen so weit wie möglich vermieden werden.

Zusätzlich wurden für jede Einrichtung Hygienekonzepte erarbeitet und den Gesundheitsämtern und Kostenträgern angezeigt. Darin sind unter anderem die Begrenzung von Beschäftigtenzahlen pro Raum, die Reinigung von Räumen, Oberflächen und Sanitäranlagen, die Lüftung der Räume sowie die Wahrung des Abstandsgebotes geregelt. Darüber hinaus dürfen Menschen, die der Risikogruppe angehören oder akut eine Atemwegserkrankung haben, die Einrichtungen nicht betreten.

Unter dem Dach der Diakonie gibt es 19 Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit rund 9.000 Beschäftigten. In 20 Tagesförderstätten werden rund 550 Menschen betreut. Damit ist die Diakonie der größte Anbieter in diesem Bereich in Schleswig-Holstein.