14.09.2022 | Online-Fortbildung
Aktuelle Fragen zur Sekundärmigration - Rechtslage und Beratungsstrategien
Mittwoch, 14.09.2022 09:30 Uhr
Petra Clasen
04331 / 593 243
clasen@diakonie-sh.de
Offiziellen Zahlen zufolge sind in den letzten Jahren weit über 30.000 in Griechenland schutzberechtigte Personen nach Deutschland weitergeflüchtet, um hier erneut einen Asylantrag zu stellen („Anerkanntenfälle“). Die Lebensumstände in Griechenland sind für viele Schutzberechtigte erniedrigend und unmenschlich. Elementare Grundbedürfnisse wie „Bett, Brot und Seife“ können oftmals nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Immer mehr Oberverwaltungsgerichte haben in diesem Zusammenhang drohende Menschenrechtsverletzungen in Griechenland festgestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat nach einer längeren Aussetzung der Verfahren wieder begonnen, Entscheidungen durchzuführen – mit unterschiedlichsten und teilweise fragwürdigen Ergebnissen.
Die Fortgeschrittenenveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen in Migrationsfachdiensten, die bereits Vorkenntnisse in den genannten Themenfeldern haben.
Inhalte:
Die Vorgaben der EU-Verfahrensrichtlinie zu „Anerkanntenfällen“
Rechtliche Bedeutung der Schutzzuerkennung in Griechenland für Behörden
Rechtsprechung EuGH und Umsetzung durch deutsche Oberverwaltungsgerichte
Entscheidungspraxis nach Aufhebung der „Rückpriorisierung“ seitens des BAMF
Sonderkonstellationen mit Neugeborenen und Familienasyl
Bleiberechtsmöglichkeiten nach rechtkräftiger Unzulässigkeitsablehnung
Referent: Falko Behrens
Juristischer Referent für Migrationsrecht, Diakonie SH
Die Teilnahme an der Videokonferenz ist kostenlos.