14.09.2022 | Online-Fortbildung

Aktuelle Fragen zur Sekundärmigration - Rechtslage und Beratungsstrategien

Online-Fortbildung

Mittwoch, 14.09.2022 09:30 Uhr

Offiziellen Zahlen zufolge sind in den letzten Jahren weit über 30.000 in Griechenland schutzberechtigte Personen nach Deutschland weitergeflüchtet, um hier erneut einen Asylantrag zu stellen („Anerkanntenfälle“). Die Lebensumstände in Griechenland sind für viele Schutzberechtigte erniedrigend und unmenschlich. Elementare Grundbedürfnisse wie „Bett, Brot und Seife“ können oftmals nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Immer mehr Oberverwaltungsgerichte haben in diesem Zusammenhang drohende Menschenrechtsverletzungen in Griechenland festgestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat nach einer längeren Aussetzung der Verfahren wieder begonnen, Entscheidungen durchzuführen – mit unterschiedlichsten und teilweise fragwürdigen Ergebnissen.

 

Die Fortgeschrittenenveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen in Migrationsfachdiensten, die bereits Vorkenntnisse in den genannten Themenfeldern haben.

 

Inhalte:

  • Die Vorgaben der EU-Verfahrensrichtlinie zu „Anerkanntenfällen“
  • Rechtliche Bedeutung der Schutzzuerkennung in Griechenland für Behörden
  • Rechtsprechung EuGH und Umsetzung durch deutsche Oberverwaltungsgerichte
  • Entscheidungspraxis nach Aufhebung der „Rückpriorisierung“ seitens des BAMF
  • Sonderkonstellationen mit Neugeborenen und Familienasyl
  • Bleiberechtsmöglichkeiten nach rechtkräftiger Unzulässigkeitsablehnung

 

Referent: Falko Behrens

Juristischer Referent für Migrationsrecht, Diakonie SH

 

Die Teilnahme an der Videokonferenz ist kostenlos.