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SUMMARY:Fachkräfteeinwanderung –  Änderungen zum 1. März und 1. Juni 2024
DESCRIPTION:Am 1. März und am 1. Juni 2024 sind einige Rechtsänderungen in 
 Bezug auf die Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten, die für die Praxis 
 relevant sind. So gibt es neben der Ausbildungsduldung jetzt auch eine Aufe
 nthaltserlaubnis zur Berufsausbildung, für Pflegehilfskräfte gibt die Mögli
 chkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, für bestimmte Fachkräfte gib
 t es Erleichterungen in Bezug auf den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis 
 und auf den Familiennachzug. Schließlich ist die sog. Chancenkarte in Kraft
  getreten. Diese und weitere Änderungen wird Rechtsanwältin Susanne Müller 
 vorstellen. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter:innen in Migrations
 fachdiensten und Jugendmigrationsdiensten mit Vorkenntnissen im Aufenthalts
 recht.\n\n\n\nReferentin:\n\nRechtsanwältin Susanne Müller, Rechtsberaterin
  der Diakonie
LOCATION:Tagungszentrum Martinshaus
DTSTAMP:20240516T053415Z
DTSTART:20240605T073000Z
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