Montag, 13.05.2019 10:00 Uhr
Jugendherberge Kiel
Johannesstraße 1
24143 Kiel
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
projekt@frsh.de
Insbesondere die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum Trennungsgebot sowie des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit von „Dublin-Haft“
wegen fehlender Rechtsgrundlage im Jahre 2014 führten dazu, dass für einige Zeit nur wenige Menschen in Abschiebungshaft genommen wurden. Diese Zeiten sind
vorbei: Bundesweit werden neue Haftanstalten gebaut - und die Inhaftierungszahlen steigen an.
Leider fehlt es häufig an hinreichender Vertretung der Rechte der Betroffenen. Mit der Fortbildung soll versucht werden, einen Überblick über das Abschiebungshaftrecht zu geben und Verteidigungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Thematisiert werden u. a.
- Festnahme mit und ohne richterlichen Beschluss
- Durchsuchung von Wohnheimen
- Zulässigkeit von Haftanträgen
- Verhalten im amtsgerichtlichen Anhörungsverfahren
- Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren
- Schadensersatz bei rechtswidriger Inhaftierung
Eigene Themenwünsche können gerne rechtzeitig vorab per Mail an Peter Fahlbusch (fahlbusch@lsfw.de) gerichtet werden.
Unbedingt mitzubringen ist der Beck-Text zum Ausländerrecht.
Referent: Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover
Die Teilnahme ist begrenzt.
Anmeldungen bitte unter:projekt@frsh.de