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SUMMARY:Ukraine – Langfristige aufenthaltsrechtliche Perspektiven
DESCRIPTION:Viele Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach De
 utschland geflohen sind und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG h
 aben, machen sich Gedanken über ihre weiteren aufenthaltsrechtlichen Perspe
 ktiven in Deutschland. Manche überlegen, in die Heimat zurückzukehren. Ande
 re fragen sich, ob sie nicht in Deutschland eine aufenthaltsrechtliche Pers
 pektive haben oder sich gar irgendwann einbürgern lassen können.\n\nSeit di
 esem Sommer ist Menschen der Zugang zu § 24 AufenthG verwehrt, wenn sie in 
 einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union bereits den vorübergehen
 den Schutz erhalten haben. \n\nIm Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesr
 egierung wird angekündigt, dass Menschen mit einem Aufenthaltstitel nach § 
 24 AufenthG bei Bedürftigkeit künftig nur noch Leistungen nach dem Asylbewe
 rberleistungsgesetz erhalten sollen anstatt Leistungen nach dem SGB II ("Bü
 rgergeld"). Dieses Vorhaben befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren
 . Eine endgültige Entscheidung (inkl. Stichtag für den Rechtskreiswechsel) 
 ist zum Zeitpunkt der Einladung noch nicht gefallen.\n\nDie Fortbildung wir
 d sich mit aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ukraine befass
 en und auf Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung eingehen.\n\n\n\nRefer
 ent: \n\nJoschka Peters-Wunnenberg, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
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