12.11.2019 | Fortbildung

Beratungsstrategien zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Fortbildung

Dienstag, 12.11.2019 09:30 Uhr

Nach negativem Asylverfahren erweist sich die Ausbildungsduldung für viele Betroffene als wichtigste Chance zur Aufenthaltsverfestigung in Deutschland. In der Praxis tauchen jedoch oft rechtliche Stolpersteine auf. Ausländerbehörden haben Konstruktionen entwickelt, um zwar die Aufnahme einer Ausbildung zu ermöglichen, nicht jedoch eine Ausbildungsduldung zu erteilen. Viele Betroffene, aber auch Berater*innen werden hierbei in die Irre geführt.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Voraussetzungen der Erteilung einer Ausbildungs- sowie Beschäftigungsduldung im Detail zu besprechen. Ein besonderer Fokus wird auf den Erfahrungsaustausch sowie auf Beratungsstrategien gelegt. Die Fortgeschrittenenveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen in Migrationsfachdiensten, die bereits Praxiserfahrungen mit der Ausbildungsduldung haben. Ebenfalls sollten sich Berater*innen von geduldeten Arbeitnehmer*innen angesprochen fühlen.

 

Themen:

  • Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung in SH
  • Rechtliche Neuregelungen ab dem 01.01.2020
  • Ausbildungsduldung für Personen ohne gültigen Nationalpass?
  • Was tun, wenn die ABH nicht „mitmacht“?

 

Referent: Falko Behrens

Diakonisches Werk SH

 

Teilnahmegebühr: 15,- Euro (am Tag der Fortbildung in bar zu entrichten)

 

Einladung