Mitarbeitervertretung
Die MAV setzt sich für die wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden ein, um so eine Balance aus Zufriedenheit und Effektivität zu erreichen. Laut §35 des Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) lauten die allgemeinen Aufgabenbereiche der MAV wie folgt:
Maßnahmen anregen, die der Arbeit in der Dienststelle und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dienen, dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Dienstvereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden, Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen entgegennehmen und, soweit diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinwirken, die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen, einschließlich des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen in der Dienststelle fördern und für eine ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung eintreten, für die Gleichstellung und die Gemeinschaft in der Dienststelle eintreten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele anregen sowie an ihrer Umsetzung mitwirken, die Integration ausländischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern, Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes fördern.
In regelmäßigen Abständen finden Gespräche mit dem Vorstand statt, in dem sich die MAV auf den Stand der Dinge bringen lässt und Vorgehensweisen abspricht. In der Regel findet einmal im Jahr eine Mitarbeiterversammlung statt (§ 31 MVG-EKD). Die Teilnahme daran ist freiwillig, lässt sich jedoch von der Arbeitszeit absetzen.
Die Vollversammlung dient dem Informations- und Meinungsaustausch sowie der Unterrichtung der Mitarbeiter über die Situation im Haus im Allgemeinen und die Tätigkeit der MAV im Besonderen. Die MAV ist Ansprechpartner für Anliegen, Fragen und Probleme einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und versucht, gemeinsam Lösungen zu finden Die Schwerbehindertenvertretung ist als nicht stimmberechtigtes Mitglied bei den MAV-Sitzungen dabei und kann im Erörtern der Themen die Belange der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen mit einbringen.
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist der „Betriebs- und Personalrat“ des Diakonischen Werkes Schleswig-Holstein. Die Grundlage der MAV ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD). Die MAV besteht aus fünf Mitarbeitenden des Diakonischen Werkes aus diversen Fachbereichen. Alle Mitarbeitenden des Diakonischen Werks können sich vertrauensvoll an die MAV wenden. Sie setzt sich für die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Alle Mitglieder der MAV unterliegen der Schweigepflicht. mav@diakonie-sh.de
Themen
- Weiterverfolgung des Konzeptes „mobiles Arbeiten“;
- Betriebliches Gesundheitsmanagement;
- Informelle Kommunikationswege für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Zertifikat „Familienfreundliches Unternehmen“
- Neuwahl der MAV