12.11.2025 | Präsenz-Fortbildung von 9;30 - 15:00 Uhr
Abschiebehaft und Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung
Mittwoch, 12.11.2025 09:30 Uhr
Tagungszentrum Martinshaus
Kanalufer 48
24768 Rendsburg
Petra Clasen
04331 / 593 243
clasen@diakonie-sh.de
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung ist davon die Rede, dass eine "Rückführungsoffensive starten" soll, "um die Zahl der Rückführungen zu steigern". Dazu soll u.a. in diplomatischen Gesprächen die Rückkehrbereitschaft der Herkunftsländer gesteigert werden. Zuletzt sind deshalb etwa Vertreter des Taliban-Regimes nach Bonn und Berlin eingeladen worden, um die Geschäfte der afghanischen Konsulate von den bislang nicht mit den Taliban kooperierenden Mitarbeitenden zu übernehmen. Die ebenfalls angekündigte Erarbeitung umfassender gesetzlicher Regelungen zur Steigerung der Abschiebungen ist bislang nicht umgesetzt. Dennoch sind die Auswirkungen des sog. "Rückkehrverbesserungsgesetz" der vorherigen Regierung vom 27. Februar 2024 deutlich spürbar. Dieses hat zum Ziel, irreguläre Einreisen besser zu verhindern, eine bessere Identitätsklärung zu erreichen und vollziehbar ausreisepflichtige Menschen häufiger, schneller und unbürokratischer abzuschieben. Bereits im Asylverfahren greifen Verschärfungen, u.a. gibt es einen neuen Straftatbestand bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Asylverfahren, und die Möglichkeiten zu Durchsuchungen und zum Auslesen und Auswerten von Datenträgern werden erweitert. Für Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, finden sich weitere Verschärfungen, z.B. in Bezug auf das Betreten und Durchsuchen von Räumen, bei der Ankündigung von Abschiebungen und in Bezug auf die Abschiebehaft. Auch im Aufenthaltsrecht werden neue Straftatbestände eingeführt.
All dies verunsichert die Betroffenen zunehmend und zeigt die Notwendigkeit, sich mit den wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu beschäftigen und Möglichkeiten des Rechtsschutzes zu erkennen und sich gegen rechtswidrige Maßnahmen zu wehren. Auch die erwarteten Verschärfungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der GEAS-Reform werden in den Blick genommen.
Die für die Praxis relevanten Vorschriften und zuletzt eingeführten Verschärfungen wird Rechtsanwalt Peter Fahlbusch vorstellen. Es wird darum gebeten, ein aktuelles Gesetz mitzubringen.Fragestellungen aus Ihrer Beratungspraxis richten Sie bitte vorab (!) an uns. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter:innen in Migrationsfachdiensten, den Jugendmigrationsdiensten sowie der Perspektiv- und Rückkehrberatungsstellen.
Referent: Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Rechtsberater der Diakonie
Bitte teilen Sie uns Fälle und Praxisprobleme, die Sie in der Fortbildung gerne besprechen möchten, bis Freitag, den 7. November, mit.
Wegen der beschränkten Teilnehmer:innenzahl bitten wir Sie, im Falle einer Verhinderung die Teilnahme rechtzeitig abzusagen, um anderen Interessent:innen die Teilnahme zu ermöglichen.
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Anbieter: OpenStreetMap
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