01.07.2025 | Online-Kurzfortbildung

Aktuelles zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Online-Kurzfortbildung

Dienstag, 01.07.2025 14:00 Uhr

Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre vorgelegt. Das Gesetz wird voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli verabschiedet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Aktuell sind keine Übergangs- oder Härtefallregelungen vorgesehen.

Was bedeutet dieses Gesetz für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus, die Familienangehörige nach Deutschland nachholen wollten? Was ist, wenn die Familienmitglieder bereits ihren Visumsantrag persönlich bei der zuständigen deutschen Botschaft gestellt haben und nur auf die Entscheidung und die Erteilung des Visums warten? Was ist mit denjenigen, die einen Termin für die persönliche Visumsbeantragung erhalten haben, der nach Inkrafttreten des Gesetzes liegt? Was ist mit denjenigen, die sich zwar bereits für einen Termin registriert haben, aber noch keinen Termin erhalten haben?

Was bedeutet die „vorübergehende“ Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigte für Minderjährige, die entweder ihre Eltern nach Deutschland holen möchten oder die zu einem Elternteil nach Deutschland nachziehen möchten?

Welche Möglichkeiten gibt es für Menschen mit subsidiärem Schutz, eine andere Aufenthaltserlaubnis zu erwerben, mit dem ein Familiennachzug möglich ist?

Diese Fragen werden wir in unserer Fortbildung besprechen und – soweit möglich – Einschätzungen geben.

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter:innen der Migrationsberatung und der Jugendmigrationsdienste. 

 

Referent:innen:

Dr. Regine Nowack, Juristische Referentin für Migrationsrecht

Joschka Peters-Wunnenberg, Juristischer Referent für Migrationsrecht

Diakonisches Werk Schleswig-Holstein