26.09.2019 | Fortbildung
Antragstellung an die Härtefallkommission Schleswig-Holstein
Donnerstag, 26.09.2019 09:30 Uhr
In Schleswig-Holstein existiert seit Oktober 1996 eine Härtefallkommission, die seit dem 1.1.2005 nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes auch gesetzlich verankert ihre Arbeit weiterführt. Die Härtefallkommission kann in ausländerrechtlichen Einzelfällen Härtefallersuchen an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein richten, wenn die Kommissionsmitglieder feststellen, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen. Durch ein Härtefallersuchen erhält das Innenministerium als oberste Landesbehörde die Möglichkeit, gegenüber der zuständigen Zuwanderungsbehörde anzuordnen, Aufenthaltserlaubnisse nach § 23a AufenthG zu erteilen.
Folgende Aspekte werden bearbeitet:
- Was ist ein Härtefallantrag?
- Wie lauten die Verfahrensgrundsätze der Härtefallkommission Schleswig-Holstein?
- Wie arbeitet die Kommission?
- Aus welchen Personen setzt sich die Kommission zusammen?
- Wer sind die Ansprechpartner*innen?
- Wann sollte ein Härtefallantrag gestellt werden?
- Wer kann einen Antrag stellen und worauf kommt es bei der Antragstellung an?
- Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Wie läuft das Verfahren?
- Welche Ergebnisse hat die Härtefallkommission in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren erzielt?
Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an alle ehrenamtlich und hauptamtlichen Beratungsstellen und Unterstützer*innen von Geflüchteten sowie an Geflüchtete, die selbst einen Härtefallantrag stellen wollen.
Referent*innen:
Regina Reger – Geschäftsstelle der Härtefallkommission im Innenministerium
Doris Kratz-Hinrichsen - Diakonisches Werk SH und Mitglied in der Kommission
Für die Fortbildung werden 30 Euro berechnet. Diese sind am Fachtag in bar zu entrichten.