30.04.2025 | Präsenz-Fortbildung - 9:30 - 15:00 Uhr
Aufenthaltsrecht mit Fokus auf die langfristige Aufenthaltssicherung
Mittwoch, 30.04.2025 09:30 Uhr
Tagungszentrum Martinshaus
Kanalufer 48
24768 Rendsburg
Petra Clasen
04331 / 593 243
clasen@diakonie-sh.de
Für alle Personen, die sich mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, ist es sinnvoll, so früh wie möglich ihren Aufenthalt zu sichern: durch eine Niederlassungserlaubnis und/oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU.
Das gilt für Geflüchtete, denen im Asylverfahren vom Bundesamt ein Schutzstatus gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde sowie für Geflüchtete die nach einer Ablehnung ihres Asylantrags eine alternative Aufenthaltserlaubnis (sog. Bleiberecht) erhalten haben. Es gilt aber auch für Personen, die im Wege des Familiennachzugs oder im Wege der „Fachkräfteeinwanderung“ zum Zweck der Ausbildung oder Beschäftigung nach Deutschland gekommen sind.
Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt werden, um eine Niederlassungserlaubnis und/oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU zu bekommen? Welche Ausnahmen von diesen Voraussetzungen gibt es? Was ist in der Migrationsberatung zu beachten, um die Menschen bestmöglich auf ihrem Weg in eine Niederlassungserlaubnis/Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU zu begleiten?
Diese Fragen werden wir in unserer Fortbildung behandeln.
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter:innen der Migrationsberatung und der Jugendmigrationsdienste.
Referent:innen:
Dr. Regine Nowack
Juristische Referentin für Migrationsrecht, Diakonie SH
Joschka Peters-Wunnenberg
Juristischer Referent für Migrationsrecht, Diakonie SH
Kostenbeitrag:
Es wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 20 € erhoben. Es wird gebeten, den Betrag in bar am Tag der Fortbildung mitzubringen.
Wegen der beschränkten Teilnehmer:innenzahl bitten wir Sie, im Falle einer Verhinderung die Teilnahme rechtzeitig abzusagen, um anderen Interessent:innen die Teilnahme zu ermöglichen.
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Anbieter: OpenStreetMap
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