Mittwoch, 27.09.2023 09:30 Uhr
Petra Clasen
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Menschen, die im Wege der Flucht nach Deutschland gekommen sind, haben häufig Familienangehörige in anderen Europäischen Ländern. Sie möchten entweder zu diesen Familienangehörigen weiterreisen und dort ihr Asylverfahren durchführen, oder die Familienangehörigen möchten nach Deutschland kommen. Abhängig von dem Grad der Verwandtschaft und dem Status der Familienmitglieder im Asylverfahren, kommt eine sog. Dublin-Familienzusammenführung in Frage. Die Fortbildung informiert über die Voraussetzungen und das Verfahren einer „Dublin-Familienzusammenführung“. Sie richtet sich an Mitarbeiter:innen in Migrationsfachdiensten und Jugendmigrationsdiensten.
Referentin: Rechtsanwältin Susanne Müller, Rechtsberaterin der Diakonie