Mittwoch, 11.12.2024 09:30 Uhr
Petra Clasen
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Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde „modernisiert“. Das neue Recht ist seit Ende Juni in Kraft. Es gibt Verbesserungen, aber auch Verschlechterungen.
Regine Nowack und Joschka Peters-Wunnenberg stellen die neuen Regelungen vor und beschäftigen sich unter anderem mit diesen Fragen: Mit welchen Aufenthaltstiteln ist eine Einbürgerung möglich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Was ist, wenn Menschen altersbedingt, wegen einer Krankheit oder Behinderung, wegen der Pflege von Angehörigen oder weil sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden, ihren Lebensunterhalt nicht sichern können? Wann kann die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden?
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter:innen in Migrationsfachdiensten und Jugendmigrationsdiensten.
Referentin/Referent:
Regine Nowack, Joschka Peters-Wunnenberg