23.08.2023 | Fortbildung von 9:30 - 14:00 Uhr

Fortbildung zum Familiennachzug

Fortbildung von 9:30 - 14:00 Uhr

Mittwoch, 23.08.2023 09:30 Uhr

Evangelisches Frauenwerk
Steinrader Weg 11
23558 Lübeck

Wird einem in Deutschland lebenden Familienangehörigen der Zuzug seiner Kernfamilie zur Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit im Zuge des Aufenthaltsrechtes gestattet, bezeichnet man dies als Familienzusammenführung. Die Familienzusammenführung wird auch als Familiennachzug bezeichnet und nur engsten Familienmitgliedern (Ehegatten, minderjährigen Kindern sowie Eltern minderjähriger Kinder) gewährt. Sie dient dem Schutz von Ehe und Familie.

Für anerkannte Geflüchtete in Deutschland besteht – wie für Deutsche und alle Einwanderer:innen generell – die Möglichkeit, die engsten Familienmitglieder nachziehen zu lassen. Doch rechtlich und praktisch existieren bei einer Familienzusammenführung Hürden, die es zu überwinden gilt.

 

Folgende Fragestellungen werden behandelt:

  • Wer hat einen Anspruch auf Familienzusammenführung?
  • Wie ist das Verfahren und was muss beachtet werden?
  • Was ist eine fristwahrende Anzeige?
  • Welche Behörden sind zuständig und müssen eingebunden werden?
  • Welche Rechtsmittel kann ich gegen eine Ablehnung einlegen?
  • Praktische Fragen und Erfahrungen in der Begleitung beim Familiennachzug
 

Die Fortbildung richtet sich an alle hauptamtlichen Beratungsstellen

 

Die Teilnahme an der Fortbildung ist kostenlos.

 

Referent: Abdulla Mehmud, Gemeindediakonie Lübeck

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Anbieter: OpenStreetMap

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