11.06.2025 | Online-Fortbildung von 9:30 - 12:00 Uhr
Krankheiten im Asyl- und Aufenthaltsrecht
Mittwoch, 11.06.2025 09:30 Uhr
Petra Clasen
04331 / 593 243
clasen@diakonie-sh.de
Wie müssen Krankheiten im Asylverfahren (z.B. bei der Unterbringung oder in Bezug auf die persönliche Anhörung) berücksichtigt werden?
Unter welchen Voraussetzungen können Krankheiten im Asylverfahren zur Gewährung eines Schutzstatus oder zur Feststellung eines (zielstaatsbezogenen) Abschiebungsverbotes führen?
Unter welchen Voraussetzungen stellen Krankheiten im Aufenthaltsrecht ein (inlandsbezogenes) Abschiebehindernis dar, das Grundlage einer Duldung (§ 60a Abs. 2 AufenthG) oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG sein kann?
Unter welchen Voraussetzungen werden Krankheiten bei der Gewährung von humanitären Aufenthaltserlaubnissen oder Niederlassungserlaubnissen berücksichtigt, um von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z.B. Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung) abzusehen?
Welche Anforderungen müssen ärztliche Attest erfüllen?
Diese Fragen werden wir in unserer Fortbildung behandeln.
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter:innen der Migrationsberatung und der Jugendmigrationsdienste.
Referent:innen:
Dr. Regine Nowack
Juristische Referentin für Migrationsrecht, Diakonie SH
Joschka Peters-Wunnenberg
Juristischer Referent für Migrationsrecht, Diakonie SH
Wegen der beschränkten Teilnehmer:innenzahl bitten wir Sie, im Falle einer Verhinderung die Teilnahme rechtzeitig abzusagen, um anderen Interessent:innen die Teilnahme zu ermöglichen.