04.03.2020 | Fortbildung
Neue Duldungen: Ausbildungs-, Beschäftigungsduldung und „Duldung light“
Mittwoch, 04.03.2020 09:30 Uhr
Mit dem Migrationspaket sind neue Duldungsvarianten in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen worden. Hierzu zählt die Beschäftigungsduldung und die sog. „Duldung light“ nach § 60b AufenthG. Die komplizierten Vorschriften zur Ausbildungsduldung sind überarbeitet worden. Es ergeben sich neue Konstellationen und Strategien zur Beratung.
Die Fortgeschrittenenveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen in Migrationsfachdiensten, die bereits Praxiserfahrungen mit „Geduldeten“ haben. Ebenfalls sollten sich Berater*innen von geduldeten Arbeitnehmer*innen angesprochen fühlen.
Themen:
Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung in SH
Neue Beratungsstrategien
Strategien zur „Überwindung“ einer „Duldung light“
Ausbildungs- Beschäftigungsduldung für Personen ohne gültigen Nationalpass?
Was tun, wenn die ABH nicht „mitmacht“?
Referent: Falko Behrens, Referent Migrationsrecht Diakonie SH
Teilnahmegebühr: 20,- Euro (in bar, inkl. Verpflegung)