19.03.2025 | Online-Fortbildung
Passpflicht - Pflicht zur Identitätsklärung – Mitwirkungspflichten, Länderinformationen
Mittwoch, 19.03.2025 10:00 Uhr
Petra Clasen
04331 / 593 243
clasen@diakonie-sh.de
Wann bin ich verpflichtet, meinen Nationalpass vorzulegen oder zu beschaffen? Wann bekomme ich einen blauen oder grauen Pass von den deutschen Behörden - ein „deutsches“ Passersatzpapier? Wann bin ich verpflichtet, meine „Identität“ zu klären und mit welchen Dokumenten kann ich dies? Welche „Mitwirkungspflichten“ habe ich? Was ist zu tun, wenn ich die geforderten Dokumente nicht beschaffen kann? Was passiert, wenn ich falsche Angaben zu meiner Identität gemacht habe oder sogar über meine Identität getäuscht habe? Diese Fragen stellen sich im Asylverfahren und im aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Die Rechtslage ist kompliziert. Eine gute Beratung zu diesen Fragen ist oft entscheidend für den Aufenthalt und die Aufenthaltssicherung von geflüchteten Menschen.
Gleichzeitig gibt es viele länderspezifische Besonderheiten bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung. Exemplarisch hierfür ist das Beispiel Afghanistan. Derzeit gibt es in Deutschland sowohl Konsulate der ehemaligen afghanischen Regierung als auch ein Konsulat, das mit den Taliban kooperiert. Während die Bundesrepublik Dokumente beider Entitäten anerkennt, akzeptieren die Taliban keine Dokumente mehr, die in den Konsulaten der alten Regierung ausgestellt oder verlängert wurden. Doch auch Staatenlose, sowie Geflüchtete aus Eritrea, Syrien, Somalia und dem Iran stehen regelmäßig vor besonderen Herausforderungen bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung.
Referent:innen:
Simon Dippold, Projekt „Landesweite Flüchtlingshilfe“, Flüchtlingsrat SH
Dr. Regine Nowack und Joschka Peters-Wunnenberg, Diakonie SH
Zielgruppe: Diese Veranstaltung richtet sich an ehren- und hauptamtliche Multiplikator:innen, die in der Beratung und Unterstützung Geflüchteter aktiv sind.